Die Göttinger Stiftung für Menschen mit Behinderung wurde im Sommer 2013 durch die Lebenshilfe Göttingen e. V. und die Gesellschaft für Sozialmedizinische Förderung Göttingen e. V. ins Leben gerufen.
Der Zweck der Stiftung ist die selbstlose Unterstützung von Menschen mit Behinderung. Die Mittel der Stiftung werden ausschließlich zum Wohle von Menschen mit Behinderungen eingesetzt, die Unterstützung benötigen.
Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigte Zwecke im Sinne der Abgabenordnung.
Dies sind mildtätige Zwecke im Sinne des § 53 AO, die Förderung der Wohlfahrtspflege im Sinne des § 52 Abs. 2 Nr. 9 AO und die Förderung der Hilfe für Menschen mit Behinderung im Sinne des § 52 Abs. 2 Nr. 10 AO:
Die Mittel der Stiftung dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden.
Die Organmitglieder erhalten keine Zuwendungen und Gewinnanteile aus Mitteln der Stiftung. Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken der Stiftung fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
Die Stiftung ist vom Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport, als zuständige Stiftungsbehörde, gemäß § 3 des Niedersächsischen Stiftungsgesetzes -NStiftG- gemäß § 80 BGB als rechtsfähige Stiftung mit Schreiben vom 24.07.2013 anerkannt.
Aktuelles:
Februar 2015:
Januar 2015:
Reges Interesse am Vortrag Erben und Vererben