Ihre Chance zu helfen
Unsere Stiftung bietet Ihnen verschiedene Möglichkeiten, Menschen mit Behinderung zu unterstützen.
Durch Zustiftung selber Stifter werden
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit selber Stifter zu werden. Ihre Zustiftung fließt in das Vermögen der Stiftung ein und bleibt dauerhaft unangetastet. Die Erträge, die daraus hervorgehen, sichern dauerhaft die Arbeit der Stiftung ab. So können Sie dafür sorgen, dass Ihr Geld auf lange Zeit einem guten Zweck dient.
Zuwendungen für konkrete Arbeit
Sie können unserer Stiftung Mittel zur Verfügung stellen, die direkt für unsere Arbeit verwendet werden. Solche Sach- oder Geldspenden können zweckgebunden für bestimmte Projekte oder zur freien Verwendung gemäß des Stiftungszweckes erfolgen.
Steuerliche Begünstigung
Der Staat verzichtet innerhalb gewisser Grenzen darauf, Steuern auf Einkommen und Vermögen zu erheben, die zum Wohle der Allgemeinheit eingesetzt werden.
Hiervon profitieren anerkannte gemeinnützige Stiftungen: Sie sind von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit, damit auch größere Beträge allein dem gemeinnützigen Zweck zugute kommen.
Auch für Privatpersonen hat der Gesetzgeber Anreize geschaffen, sich bürgerschaftlich zu engagieren: Spenden für gemeinnützige Zwecke sind bis zu einer Höhe von 20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte als Sonderausgaben bei der Einkommensteuerermittlung absetzbar.
Einen weiteren Steuervorteil genießt, wer eine Stiftung mit Vermögen ausstattet, das langfristig die Stiftungsarbeitet sichert: Zustiftungen, die in das zu erhaltende Stiftungsvermögen fließen, sind bis zu einem Betrag von 1 Million Euro als Sonderausgaben abzugsfähig. Sie können im Jahr der Zuwendung und auf die folgenden neun Jahre frei verteilt werden.